Sie entscheiden - wir kümmern uns um die Details

1. Reservierung
Die MBG Moosburg GmbH & Co. KG hält das von Ihnen gewünschte Grundstück ab dem Datum der Reservierung für einen zu vereinbarenden Zeitraum bereit. In dieser Zeit erfolgt kein Weiterverkauf des Grundstücks an einen anderen Interessenten. Erfolgt innerhalb der Reservierungsfrist keine Beurkundung, sind wir berechtigt das Grundstück ohne weitere Rückfragen an einen anderen Interessenten zu veräußern.
2. Kaufvertragsentwurf
Unmittelbar nach Ihrer Reservierung erhalten Sie per E-Mail/Post einen Kaufvertragsentwurf für das von Ihnen gewünschte Grundstück. Der Kaufvertragsentwurf ist Grundlage für die spätere Beurkundung des Kaufvertrages im Notariat. Kaufverträge über Grundstücke müssen nach deutschem Recht von einem Notar beurkundet werden. Im Kaufvertrag ist gesichert, dass der Erwerber das Eigentum an dem Grundstück erhält, durch Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung ins Grundbuch. Eine Auflassungsvormerkung sperrt das Grundstück vor schädlichen Handlungen. Erst wenn die Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers ins Grundbuch eingetragen ist, wird der Kaufpreis fällig. Rückfragen zu einzelnen Passagen im Kaufvertrag bitten wir Sie mit uns bzw. mit dem Notariat abzustimmen.
3. Notariat / Kaufpreis / Nebenkosten
Die MBG Moosburg GmbH & Co. KG wird die Beurkundung der Kaufverträge im
Notariat Birgit Birnstiel
Schäfflerstr. 12 a
85368 Moosburg
Tel. 08761 - 72 79 70
vornehmen.
Neben der Zahlung des Kaufpreises entstehen Ihnen u. a. noch folgende Aufwendungen:
  • Wasser- und Abwasseranschluss auf dem Grundstück
  • Notar und Grundbuchkosten für den Erwerb des Grundstücks, für die Auflassungsvormerkung und (sofern erforderlich) für die Bestellung von Grundschulden
  • Grunderwerbsteuer (für Rückfragen hierzu, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Kelheim Tel. 09441 - 201 -327)
4. Notartermine
Sollten Sie sich zum Kauf des reservierten Grundstücks entschlossen haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte rufen Sie hierzu die unter der Rubrik Kontakt aufgeführten Telefonnummern an oder schreiben Sie uns. Vor der Beurkundung erläutern wir Ihnen gerne - ohne jeden Zeitdruck - den Kaufvertrag und die Vorgehensweise. Alle relevanten Fragen klären wir im Vorfeld. Anschließend vereinbaren wir nach Ihren Zeitvorstellungen den Beurkundungstermin. Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sowie den Kaufvertragsentwurf als Leseexemplar.
5. Bebaubarkeit der Grundstücke
Als Grundlage für die Bebauung dient der Bebauungsplan. Sollten Sie dennoch baurechtliche Fragen haben, können Sie oder Ihr beauftragter Architekt sich mit dem Bauamt der Stadt Moosburg, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg, Leiter des Bauamtes Herrn Dick, bzw. Herrn Dipl.-Ing Held, Tel. 08761 - 684 -41 abstimmen.
6. Erschließungskosten
Erschließungskosten fallen für Sie keine an. Das Baugebiet wird vollständig erschlossen verkauft.
7. Dokumente
Bebauungsplan (PDF/2,33 MB)
Legende (PDF/2,80 MB)